Offene Immobilienfonds

Aktuelle Handelbarkeit Offener Immobiliefonds (OIFs)
Offene Immobilienfonds nach neuer Rechtslage (Mindesthaltedauer, Kündigungsfrist) erfreuen sich wieder großer Beliebtheit. Kein Wunder in der Nullzins-Phase, verbinden sich hier Sachwert-Investments mit kalkulierbaren Mieterträgen und Chancen auf Wertsteigerungen der Immobilien. Um aber die Erträge aus Immobilien nicht durch Cashbestand im Fonds (Negativzinsen!) zu verwässern, wollen einige OIF nur dann Geldannehmen, wenn auch geeignete Immobilien für Neu-Investments zur Verfügung stehen.

Fondsname ISIN derzeitiger Status
grundbesitz global

DE0009807057

handelbar
grundbesitz europa DE0009807008 ab 12.Juli 2017 wieder für Neuanlagen geöffnet
hausinvest DE0009807016 handelbar
Leading Cities Invest (LCI)
Fondskonzept erklärt im
Video
 
DE0006791825

Neuer Cash Call läuft ab 04. September 2017

Für Fragen zur Abwicklung benutzen Sie am besten unser Kontaktformular.

Wertgrund WohnSelect D DE000A1CUAY0 für Neuanlagen geschlossen
Vormerkungen (für kurzzeitige Öffnungen) über uns möglich.

 


Informationen zu Offenen Immobilienfonds in Abwicklung
Wie Sie vermutlich wissen, haben vorwiegend Großinvestoren OIFs in der Zeit der Finanzkrise 2007/08 ff.  als "sicheren" Kurzzeit - Parkplatz für größere Anlagesummen (mitunter mehrere 100 Mio. €) "mißbraucht". Dieses Kapital sollte dann wieder kurzfristig abgezogen werden. Das Dumme daran war, daß die OIFs diese Gelder Ihrem Anlagezweck entsprechend in Gewerbeimmobilien investiert hatten. Eine kurzfristige Liquidation entsprechender Immobilienbestände liess sich nicht realisieren, was zu (erst vorübergehenden) Fonds-Schliessungen führte. Nun bekamen auch viele Privatanleger "Wind" von dieser Sachlage und versuchten Ihrerseits, Ihre Anteile an OIFs noch schnell zurückzugeben. Einige Fonds versuchten noch, Ihre Produkte wieder zu öffnen, doch wurden bereits im Vorfeld so viele Rückgabewünsche eruiert, dass letztlich nur noch ein sog. "Windhundrennen" stattfinden hätte können, was heißt daß nurdie schnellsten Anleger zum Zug gekommem wären, während die Masse der investierten Anleger das Nachsehen gehabt hätte. Auch um eine Gleichbehandlung der Anleger zu gewährleisten, waren Wiederöffnungen der Fonds nicht mehr durchzuführen. In Konsequenz daraus wurde die "Abwicklung" der betroffenen OIFs angeordnet.
Hier wollen wir es bei dieser Kurzfassung belassen. Insider wissen natürlich, dass die gesamte Erörterung rund um die OIFs Bücher füllen könnte.

Fazit:
Das Jahrzehnte lang grundsätzlich hervorragend funktionierende System der OIFs, bei dem das Risiko, daß die Masse der Anleger Ihre Aneuteile kurzfristig zurückgeben wollte, eher als theoretisch eingestuft wurde, ist letztlich an der vorgesehenen täglichen Handelbarkeit gescheitert. Der Gesetzgeber hat darauf mit Mindest-Haltefristen und Kündigungsdauer für neu zugelassene Offene Immobilienfonds reagiert, um diese Produkt-Schwachstelle zu beseitigen.
 

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