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Ab 01.01.2009: 20 % Sparprämie auf Aktienfonds | |
Erhöhte Einkommensgrenzen: Damit können weiterhin zwei Drittel aller Arbeitnehmer Sparzulage erhalten. | |
Weiterhin zusätzliche Bausparförderung |
| Förderung VL | Bausparvertrag | Vermögensbeteiligung (z.B. Aktienfonds) | Gesamtbetrag | ||
| Anlage p.a. Euro | 470 | + | 400 | 870 | |
| Copyright Karl Windl | x | x | x | ||
| Fördersatz | 9 % | neu ab 01.01.2009: 20 % * | |||
| ergibt | ergibt | ||||
| Zulage p.a. | 42,30 | + | 80 € | 122,30 € | |
* geändert zum 01.04.2009, rückwirkend gültig ab 01.01.2009
Beispiel zur Förderhöhe
Ein Arbeitnehmer, der beide Fördermöglichkeiten voll ausschöpft und der gleichzeitig unter den Einkommensgrenzen liegt, erhält damit 122,30 Euro .
| Achtung! Diese Fördermöglichkeiten stehen Ihnen auch dann offen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keinerlei VL erhalten, jedoch unter den Einkommensgrenzen liegen ! Allerdings müssen die Sparbeiträge durch Ihren Arbeitgeber überwiesen werden. |
Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem zu versteuernden Einkommen ( = Nettoeinkommen, ggf. anhand des letzten Steuerbescheides prüfen) unter den Höchstgrenzen (siehe nachfolgende Tabelle "Die neuen Einkommensgrenzen...") liegen, haben Sie nur dann keinen Handlungsbedarf, wenn Ihre persönliche Finanzsituation oder -planung keine weitere Ersparnisbildung zulässt. Der nachfolgende Kurzcheck genügt bereits, um Ihnen das Prinzip anhand von Fallbeispielen vertraut zu machen.
Ihr persönlicher VL - Check copyright Karl Windl | |||
| Sie sind Arbeitnehmer und haben derzeit | Konsequenzen | ||
| VL auf Banksparen/KLV | VL auf Bausparen | VL auf Aktienfonds etc. | Empfehlung: Handlungsbedarf |
| nein | nein | nein | ja - Variante 1 |
| ja | nein | nein | ja - Variante 2 |
| nein | ja | nein | ja - Variante 3 |
| nein | nein | ja | ja - Variante 4 |
Prüfen Sie anhand nachfolgender Tabelle überschlägig Ihre einkommensabhängigen Prämienansprüche: copyright
| Fristverlängerung für Antrag auf Arbeitnehmersparzulage Seit Inkrafttreten des so genannten "Bürgerentlastungsgesetzes" am 23. Juli 2009 haben Anleger mehr Zeit, ihre Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt zu beantragen. Anstatt wie bisher zwei Jahre bleiben nun vier Jahre dafür. Dies gilt für ab 2007 in Wertpapiersparverträgen angelegte vermögenswirksame Leistungen. |
Karl Windl
| Die Einkommensgrenzen (netto): | |
| Vermögensw. Leistungen (VL) | ab 01.04.2009 ( gültig rückwirkend ab 01.01.2009) |
| Einkommen netto Alleinstehend | bis 20.900 Euro |
| Verheiratet | bis 40.800 Euro |
| Erweitertes VL - Fondsangebot | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erheblich erweitertes Angebot an VL - Fonds unterschiedlicher Gesellschaften über spezielle Fondsbanken/Plattformlösungen. Hier finden Sie u. a. Spitzenfonds , die Sie häufig über die Fondsgesellschaft direkt nicht als VL-Fonds erhalten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VL - Mindestanlagen: monatlich jeweils ab 34 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wichtige Informationen vorab:
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| Bitte reichen Sie die komplett ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformulare zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) über uns ein, da nur so die Rabattierung gewährleistet ist : FD Fonds-Sparkauf GmbH, Weichs 73, 84082 Laberweinting | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Top - Angebotskonditionen (Regel: 100 % Direktrabatt, d. h. kein Ausgabeaufschlag) über uns und
beispielsweise die Fondsdepot Bank
oder ebase ab 34.- € monatlich: * Über die Frankfurter Fondsbank können dagegen VL-Fonds mit max. 50 % auf den AA rabattiert werden. VL-Fondsangebot der Fondsdepot - Bank (FondsDB) Hier sind z. B. auch lt. FINANZtest Ausgabe 04/2011 besonders viele empfehlenswerte Spitzenfonds für VL-Anlagen erhältlich. Kompaktinformationen zu den einzelnen Fonds finden Sie in den Links zu den jeweiligen - Factsheets (monatliche Aktualisierung) hinterlegt.
____________________________________________________________________________ Durch unsere Vermittlung entstehen Ihnen keinerlei Zusatzkosten. Ausfüllhilfe für VL-Auftrag via Fondsdepot Bank
Bei Minderjährigen - VL - Depots besonders zu beachten: Depotinhaber ist der/die Minderjährige. Hier unterschreiben bitte jeweils an allen erforderlichen Positionen (bei VL jeweils Seiten 1, 2 und 4) beide Elternteile als 1 .bzw. 2. gesetzliche Vertreter. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Legitimationsprüfung werden benötigt - Kopie der Geburtsurkunde der / des Mj. - Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite Personalausweis) des 1. ges. Vertreters / Elternteils - Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite Personalausweis) des 2. ges. Vertreters / Elternteils Beglaubigung der Unterlagen ist nicht erforderlich.
Mögliche Zusatzformulare (nur bei Bedarf mit einreichen): | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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VL - Fondsangebot via ebase Depotgebühren bei Online - Depotführung:
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| VL - Fondsangebot via Frankfurter Fondsbank (FFB) Wichtiger Hinweis: Via FFB können VL-Verträge nur mit max. 50 % rabattiert werden. Depotgebühr: 40 Euro (incl. MWSt.) einmalig am Ende der Laufzeit oder bei Vertragsauflösung. Seit dem 01.01.2007 erhebt die FFB für neue VL-Verträge eine generelle Depotgebühr von 12.- € p. a. . Für Bestandsverträge gelten die v. g. 40.- € weiterhin. Neues Gebührenmodell der FFB ab 2010: Die Mindest - Depotgebühr von 12.- € bleibt für VL-Verträge erhalten. Die FFB erhebt ab 2006 eine Zusatzgebühr 6.- € p. a., falls das alternativ angebotene elektronische Postfach nicht genutzt wird. Antragsformular FFB Zusatzformular VL (bei VL zusätzlich erforderlich) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusätzliche Bausparförderung
Neben den VL lohnt es sich, zusätzlich 512 Euro (Ledige) bzw. 1024 Euro (Verheiratete) auf das Bausparkonto zu überweisen. Bis zu diesen Beträgen legt der Staat nämlich nochmals 8,8 % in Form von Wohnungsbauprämie drauf.
Wer Anspruch auf die Sparzulage hat, profitiert davon in jedem Fall.
Die Einkommensgrenzen sind bei der Wohnungsbauprämie jeweils netto auf Euro 25.600.- (Alleinstehende) bzw. Euro 51.200.- festgelegt und damit noch deutlich höher als bei der Sparzulage.
Details zur staatl. Bausparförderung
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