Infos der Fondsdepot Bank zur Abgeltungssteuer
Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wurde. Dementsprechend unterliegen alle Wertpapieranlagen, die ab dem 01.01.2009 getätigt werden, der Abgeltungsteuer. Dazu zählen auch Umschichtungen innerhalb Ihres Depots. Der Gesetzgeber hat die Banken dazu verpflichtet, bei Verkäufen bzw.
Täuschen die FIFO – Methode anzuwenden. Das bedeutet, dass ab 01.01.2009 zuerst die Anteile verkauft würden, die zuerst gekauft wurden und damit nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Viele Kunden werden daher mit Ihrem Berater die Fondsbestände die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, von den Beständen, die nach dem Stichtag 31.12.2008 gekauft werden, separieren, um zu verhindern das abgeltungsteuerfreie Fondsanteile zuerst verkauft werden. Was in den meisten Fällen nicht gewollt sein dürfte.Wir haben für Sie eine einfache und zugleich komfortable Lösung zur eindeutigen Trennung der Fondsbestände erarbeitet. Mit einem vereinfachten Depoteröffnungsantrag wird ergänzend zu einem bereits bestehenden Depot (Erstdepot)* ein weiteres Depot eröffnet (Zusatzdepot). Somit können die vorhandenen Bestände einfach, komfortabel und für Ihren Kunden transparent von den "Neubeständen" getrennt werden, die ab 01.01.2009 erworben werden. Im Erstdepot befinden sich dann ausschließlich abgeltungsteuerfreie "Altbestände".
Sparpläne
Es wird empfohlen, die weitere Ausführung ab 01.01.2009 ggf. im Zusatzdepot vorzunehmen.
Ausschüttungen -Thesaurierungen
Eine Wiederanlage von Ausschüttungen kann die Bestände im Erstdepot verwässern. Daher werden entsprechende Wiederanlagen aus dem Erstdepot im Zusatzdepot vorgenommen.
Internet - Frontend
Wenn Sie bereits die Online-Funktionalitäten der Fondsdepot Bank nutzen, wird das Zusatzdepot automatisch beim Aufruf des Erstdepots mit angezeigt.
Vermögenswirksame Sparverträge (VL)
Für bestehende VL Verträge gibt es keine Zusatzdepot-Variante, da der mit der Umstellung verbundene Aufwand hinsichtlich der Meldung der Vertragsdaten u.ä. wirtschaftlich wenig sinnvoll ist. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, einen neuen VL-Vertrag einzurichten und den bereits bestehenden ruhen zu lassen. Sofern Kunden keinen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage haben, kann der laufende Vertrag aufgelöst und dem Bestand des Erstdepots zugebucht werden.
Preismodell
Die Fondsdepot Bank berechnet das Zusatzdepot mit einer Flatfee in Höhe von nur 12,00 Euro p.a. inkl. Mwst. Auch für das Zusatzdepot gilt: Es fallen keine weiteren Kosten wie z.B. Switch- oder Transaktionsgebühren an.
Auch beim Erstdepot bleibt sprichwörtlich "alles beim alten".. Das heißt: 21,00 Euro inkl. MwSt p.a. bei bis zu drei Fonds im Depot, 42,00 inkl. MwSt. p.a. ab vier Fonds im Depot. Auch hier fallen für Ihren Kunden keine Switch-bzw. Transaktionsgebühren an.