Die wichtigsten Änderungen im Überblick |
Wertpapierart | bisherige Regelungen | Regelungen ab 2009* |
Aktien Lesen Sie mehr | Dividenden- und Kursgewinne in der Spekulationsfrist unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist sind steuerfrei | Sowohl Dividenden als auch Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer |
Festverzinsliche Wertpapiere Lesen Sie mehr | Zinsen werden mit persönlichem Steuersatz versteuert. Erzielte Kursgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei. Bei früherem Verkauf greift persönlicher Steuersatz | Sowohl Zinserträge als auch Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer |
Finanzinnovationen Lesen Sie mehr | Sowohl laufenden Einkünfte (Zinsen) als auch Veräußerungsgewinne werden unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert | Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer |
Vermietete Immobilien Lesen Sie mehr | Veräußerungsgewinne, Mieten und Pachten werden mit dem persönlichen Satz besteuert. Ausnahme: Verkaufsgewinne nach zehn Jahren steuerfrei | Veräußerungsgewinne, Mieten und Pachten werden mit dem persönlichen Satz besteuert. Ausnahme: Verkaufsgewinne nach zehn Jahren steuerfrei |
Fondssparpläne Lesen Sie mehr | Dem Fonds zufließende Dividenden und Zinsen werden mit persönlichem Steuersatz besteuert. Veräußerungsgewinne sind beim Verkauf des Fonds nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. | Dem Fonds zufließende Dividenden und Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer. Dies gilt auch für Veräußerungsgewinne von Fondsanteilen, die nach dem 01.01.2009 angeschafft wurden, – unabhängig von der Haltedauer ! |
Zertifikate Lesen Sie mehr | Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Achtung: Bei Anschaffung nach dem 14.03.2007 gelten Übergangsfristen | Veräußerungsgewinne unterliegen generell der Abgeltungssteuer |
* bei Käufen ab 01.01.2009; Steuerliche Angaben ohne Gewähr; im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. |
Wofür steht der Begriff "Abgeltungssteuer" ? Sowohl Kapitalerträge als auch Veräußerungsgewinne werden ab dem 01.01.2009 mit einem pauschalen Steuerstaz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Die aktuell noch gültige Regelung der Zinsabschlagssteuer betrifft ausschließlich Erträge aus Zinsen und Dividenden. Steuerlich gesehen handelt es sich lediglich um eine Vorauszahlung auf eine ggf. mit einem individuell höheren Steuersatz zu entrichtende Steuerschuld. |
Gibt es den "Sparerfreibetrag" und die "Werbungskostenpauschale" weiterhin ? Rein betragsmäßig ändert sich hier nichts, denn beide Beträge werden zum sog. "Sparerpauschbetrag" zusammengefasst. Dieser Beträgt 801,00 Euro für Ledige und 1602,00 Euro für Verheiratete. |
Können bei Kapitalanlagen weiterhin Werbungskosten (z. B. Depotkosten) geltend gemacht werden ? Nein, da es keine separate Werbungskostenpauschale mehr gibt (siehe "Sparerpauschbetrag"). |
Gilt der Abgeltungssteuersatz von 25 % für alle Steuerpflichtigen ? In der Regel ja. Dazu kommen Soli und Kirchensteuer. Aber: Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % kann sich der Steuerpflichtige den Differenzbetrag über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. |
Wie wirken sich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer aus ? Incl. Soli und Kirchensteuer beträgt der gesamte Steuersatz zwischen 26,375 % ca. 28 % (je nach Kirchensteuerpflicht). |
Gibt es weiterhin Nichtveranlagungs - Bescheinigungen ? Ja, diese behalten weiterhin Gültigkeit. |
Wird mit der Abgeltungssteuer tatsächlich alles einfacher ? Leider nein. Das beginnt schon bei der Kirchensteuer, zu deren korrekter Erhebung der Anleger seinem Kreditinstitut seine Konfessionszugehörigkeit offenbaren muss. |
Wie gilt bei im Ausland (z. B. Luxemburg) verwahrten Wertpapieren ? Für im Ausland verwahrte Wertpapieranlagen wird in der Regel keine Abgeltungssteuer abgeführt. Der in Deutschland steuerpflichtige Anleger ist hierbei zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. |
Ist ein Depot in Luxemburg weiterhin interessant ? Ja, ab 01.01.2009 dürften Luxemburger Depots - besonders für aktive Anleger - zusätzlich an Reiz gewinnen. Grund: Aus Luxemburg wird keine Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus abgeführt. Gewinne und Verluste werden untereinander saldiert. Der Anleger führt also per Steuererklärung nachträglich nur die tatsächlich anfallenden Abgeltungssteuern an sein Finanzamt ab. Wesentliche Vorteile: - Steuerstundungseffekt - ggf. Vermeidung von zwischenzeitlichen Abgeltungssteuer - Zahlungen (siehe Saldierung) - Anleger spart erheblichen Abwicklungsaufwand |
Wer profitiert von der Abgeltungssteuer besonders ? Steuerpflichtige mit hohem Steuersatz kommen künftig bei Zinserträgen, die bisher mit dem persönlich höherem Steuersatz zu versteuern waren, besser weg, denn hier sinkt der Satz auf 25 %. |
Gilt die Spekulationsfrist auch weiterhin ? Werden Fondsanlagen oder Aktien bis zum 31.12.2008 gekauft, kann man sich die sog. "Altfallregelung" langfristig sichern. Werden diese Anlagen mehr als ein Jahr (bisherige Spekulationsfrist) gehalten, bleiben Kursgewinne für solche Anlagen langfristig steuerfrei. Für Käufe ab 01.01.2009 gilt dann die Spekulationsfrist nicht mehr, d. h. sämtliche erzielten Kursgewinne unterliegen dann voll und ganz der Abgeltungssteuer. |
Welche Regelung gilt für Fondssparpläne ? Auch hier gilt: Für alle Fondsanteile, die bis 31.12.08 gekauft wurden, gilt die Altregelung. Fondsanteile, die nach dem 01.01.2009 erworben werden, unterliegen beim Verkauf der Abgeltungssteuer. Achtung: Die Finanzbehörden wenden die sog. "First In, First Out" (FIFO - Regelung) an. Das bedeutet: Wenn Sie angesparte Fondsanteile veräußern, werden zuerst die Anteile verkauft, die sich am längsten im Depot befinden. Konsequenz: Möglicherweise eine vermeidbare Steuerfalle. |
Abgeltungssteuer - Regelungen der einzelnen Fondsplattformen: Bitte reichen Sie die entsprechenden Formulare jeweils direkt bei der entsprechenden Fondsplattform ein. |
Lohnen Sich Fondsanlagen weiterhin ? Die langfristige Renditeerwartung, insbes. von guten, aktienorientierten Produkten ist besser als bei festverzinslichen Papieren. Dies gilt sowohl vor als auch nach Steuern. Gute Fonds werden langfristig ihre Attraktivität nicht einbüßen. |
Welche Regelungen gelten für "Altverluste" ? „Altverluste“ durch private Veräußerungsgeschäfte aus Jahren vor 2009 können für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013 mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden Dabei ist eine Übertragung von nicht ausgeglichenen Verlusten des Verlustverrechnungstopfes auf das nächste Kalenderjahr möglich. Der Übertrag ist ausgeschlossen, wenn der Anleger bis zum 15.12. des laufenden Jahres die Ausstellung einer Verlustbescheinigung beantragt Ab 01.01.2009 können Verluste aus der Veräußerung von nach dem 31.12.2008 angeschafften Aktien können nur noch mit ebensolchen Gewinnen verrechnet werden. |
Welche Regelungen gelten künftig für Fondsüberträge (Depotwechsel) ? Nach Einführung der Abgeltungssteuer ist vorgesehen, dass die abgebende Depotstelle der neuen Depotbank alle Kaufkurse und Kaufdaten der übertragenen Wertpapiere mitteilt. Der Anleger ist jedoch gut beraten, seine Kaufbelege zu Dokumentationszwecken verfügbar zu halten. |
Was ist ab 2009 zu beachten, wenn Fondsanteile auf Kinder übertragen werden sollen ? Grundsätzlich wird jeder Übertrag auf eine andere Person als Verkauf betrachtet. Folge: Es wird Abgeltungssteuer einbehalten. Bei unbekanntem Kaufpreis werden pauschal 30 % des Verkaufspreises angesetzt. Zur Vermeidung muss der Anleger seine Depotbank auf die beabsichtigte "Schenkung" hinweisen. Die Depotbank ist dann wiederum verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. |
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Gibt es für Geringverdiener weiterhin eine NV - Bescheinigung ? Ja, Geringverdiener können weiterhin eine NV-Bescheinigung beantragen. |
Besteht jetzt schon Handlungsbedarf ? In puncto Depotanpassung an die neuen steuerlichen Gegebenheiten ist noch keine Hektik angesagt, jedoch kann es nicht schaden, sich rechtzeitig mit dieser Thematik vertraut zu machen.. Bei Neuanlagen sollte man aber tunlichst bereits jetzt die Auswirkungen der steuerlichen Änderungen in seine Überlegungen mit einbeziehen. |
Kann es zu Engpässen beim Produktangebot kommen ? Insbes. bei guten, defensiven Produkten ist höchstwahrscheinlich (spätestens) im 4. Quartal 2008 mit Produktschließungen (soft-closing) zu rechnen. Dazu zählen gut gemanagte Fonds mit konstanten Erträgen und hohem steuerfreien Ertragsanteilen (z. B. Offene Immobilienfonds, spezielle defensive Dachfonds etc.) . Diese Gattungen profitieren gegenüber reinen Zinsanlagen im Hinblick auf die Abgeltungssteuer. Beispiel: Sauren Global Defensiv (WKN 214466). Fondsmanager Sauren hat folgende Vorgehensweise bereits (Stand Januar 2008) exakt festgelegt: - ab 1, 5 Mrd. Fondsvolumen "soft - closing" - ab 1, 75 Mrd. Fondsvolumen "hard - closing". |
Wie kann ich mich auf die Abgeltungssteuer bzw. deren Vermeidung vorbereiten, wie erkenne ich individuellen Handlungs- bedarf ? Als unser Kunde sollten Sie sich in unseren Verteiler des Fondsmagazins "Übrigens" (kostenfreier Versand, einmal monatlich als PDF) aufnehmen lassen (falls noch nicht geschehen). Damit erhalten Sie laufend Zusatzinfos über praktische Vorgehensweisen und Entwicklungen zur Abgeltungssteuer. |
IWelche Produktkategorien sind im Hinblick auf die Vermeidung von Abgeltungssteuern interessant ? Hier geht es primär darum, sein Depot noch im Jahr 2008 so zu strukturieren, dass die gewählten Anlagen längerfristig ohne individuellen Umschichtungsbedarf im Depot verbleiben können. Es geht im Kern darum, dass bei erforderlichen Depotumschichtungen innerhalb des Fonds keine Abgeltungssteuern anfallen, d. h. die erzielten Erlöse stehen voll für Wiederanlagen zur Verfügung.
Beispiele: | Aktienfonds statt einzelner Aktien |  | Rentenfonds statt einzelner Anleihen |  | Mischfonds statt Einzelaktien und Anleihen in den Ausprägungen - defensiv - ausgewogen - offensiv |  | AS - Fonds |  | Dachfonds in den Ausprägungen - defensiv - ausgewogen - offensiv - vermögensverwaltender Ansatz |  | Dachfonds für Offene Immobilienfonds |  | Superfonds (flexible Nutzung diverser Finanzinstrumente, z. T. incl. Zertifikaten und Derivaten) |  | Dach - Hedgefonds |  | Offene Immobilienfonds |  | Zielfonds ("Targetfonds") mit ablauforientiertem Management |  | Riester - Fonds (nachgelagerte Besteuerung) |  | Zertifikatefonds sind nach aktueller Lage (Referenten - Gesetztesentwurf v. 29.4.08) wohl nur noch dann steuerlich vorteilhaft, wenn sie nicht mit Zertifikaten handeln, sondern lediglich Zertifikate - Strukturen über Derivate nachbilden. |
Bei einer Depotzusammenstellung sind die üblichen, individuellen Parameter zu berücksichtigen: - Anlagehorizont (Zeitraster) - Ertragserwartung - individuelle Risikoneigung - Bereitschaft und verfügbare Zeit, ein eigenes Depot dauerhaft selbst zu betreuen
Denken Sie vor allem auch schon jetzt daran, dass bei einer Depotbetreuung in Eigenregie ab 2009 für realisierte Kursgewinne jeweils ca. 28 % (Lohn-, Kirchensteuer, SOLI) abgezogen werden. Im Klartext: Um mit guten Fondsmanagern künftig mithalten zu können, müssen Sie (vielfach als Laie) erheblich bessere Anlageergebnisse erzielen als Finanzprofis, die sich den ganzen Tag mit nichts anderem als mit Geldanlagen beschäftigen. Stellen Sie die Weichen richtig - aber unbedingt noch im Jahr 2008 ! |
IAbgeltungssteuer – Vermeidung: Vorsicht ! „Steuergau für ausländische Versicherungsmäntel? Das Bundesfinanzministerium (BMF) will das Steuerschlupfloch für Versicherungsmäntel aus Liechtenstein und Luxemburg schließen. In diese Mäntel lassen sich neben Investmentfondsanteilen und Aktien auch Optionen, Hedge-Fonds oder bereits bestehende komplette Depots einhüllen. Kapitalerträge müssen dabei nicht jährlich sondern erst am Ende des Versicherungsvertrags versteuert werden. Die Anwendung dieser Regeln bei diesen Verträgen sei nicht angemessen, so das BMF in einem internen Schreiben, denn der Charakter einer banküblichen Vermögensverwaltung überwiege den Vorsorgecharakter. Das will das BMF nun ändern, und zwar auch rückwirkend für bereits bestehende Verträge.“ So weit eine Online - Marktmeldung von „Das Investment“ vom 14.8.08. Fazit: Lassen Sie sich nicht überrumpeln, um solche fraglichen Langfrist – Versicherungsverträge zur vermeintlichen Abgeltungssteuer – Vermeidung abzuschließen. Bedenken Sie, dass bis jetzt lediglich ein Referentenentwurf bezüglich Abgeltungssteuer – Gesetzesfassung vorliegt. Die entsprechenden Gesetze werden wohl erst zum 01.01.2009 in Kraft treten. Auf Bestands- oder Vertrauensschutz wird sich niemand berufen können, denn der Gesetzgeber hat seine grundsätzlichen Absichten, einheitliche Abgeltungssteuer – Regelungen einzuführen und damit im Gegenzug Steuerschlupflöcher zu beseitigen, klar formuliert. Wer bereits abgeschlossen hat, könnte in mehrfacher Hinsicht Pech gehabt haben: Vielfach hohe Kosten für den Versicherungsmantel, dadurch geschmälerte Renditen, keine Steuervorteile, aber Verlust jeglicher Investment – Flexibilität |